keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr annehmen oder leisten. Was viele übersehen: Privatpersonen dürfen weiterhin auch 20.000 Euro oder 30.000 Euro bar untereinander tauschen – etwa beim Gebrauchtwagenverkauf. Die scharfe Obergrenze gilt ausschließlich für Geschäfte mit gewerblichen Partnern.
Heißt im Klartext: Wer sein Oldtimer-Schnäppchen vom Nachbarn übernimmt, darf noch immer zum Bankschalter gehen und gebündelte Scheine überreichen. Doch beim Autohändler, beim Antiquitäten-Profi oder in der Edel-Boutique ist bei 9.999,99 Euro Schluss. Diese unscheinbare Ausnahme macht den Unterschied – und räumt am Ende mit dem größten Mythos auf: