Vertreibung (§ 7 VStGB) und Völkermord (Art. 6 IStGH-Statut).
• Bewertung: Merz’ Gleichsetzung zunächst sich auf die historische Definition von Zwangsvertreibung anhand ethnischer Kriterien. Ob die AfD tatsächlich solche Schritte plant, ist bislang nicht gerichtlich geprüft.
Damit steht fest: Die Debatte markiert einen neuen Höhepunkt im politischen Ringen um Migration – und rückt die juristische Grenze zwischen scharfer Rhetorik und verfassungswidrigem Handeln in den Fokus.